Fachberatungsstellen und Ämter
Eine Auswahl hilfreicher Fachberatungsstellen und Ämter für Sie und Ihr Kind
wir freuen uns auf ergänzende Hinweise
- Ambulante Beratungsstelle für Hör- und Sprachgeschädigte
- Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB)
- Beratungsstelle Horizont – Hilfe bei Suizidgefahr
- Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft
- Epilepsie-Beratung
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
- Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung – Diakonie
- Inklusionsberatung der Stadt Regensburg
- Netzwerk Autismus Beratungs- und Koordinierungsstelle Oberpfalz
- Phönix e.V.
- Sozialberatung Kinderzentrum St. Martin
- Sozialberatung Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
- Sozialpsychiatrischer Dienst – Bayer. Gesellschaft für psych. Gesundheit e.V.
- Sozialpsychiatrischer Dienst – Diakonie
- Sozialverband VDK
- Verfahrenslotsen in Stadt und Landkreis Regensburg
Erziehungsberatung
Professionelle Hilfe in einer Erziehungsberatungsstelle zu suchen, ist immer dann angebracht, wenn Sie das Gefühl haben, aus eigener Kraft Ihrem Kind nicht mehr gerecht werden zu können. Haben Sie den Mut, sich bei Problemen an eine solche Beratungsstelle zu wenden, denn Sie treffen dort auf psychologisch und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die Ihnen helfen, Ihr Familienleben wieder in ein gesundes Gleichgewicht zu bekommen.
- Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
- Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle
- Psychologische Beratungsstelle Diakonie
Behörden
Wer eine Behinderung oder Krankheit hat, benötigt zusätzlich zum regulären alltäglichen Bedarf vieles, was Menschen ohne Behinderung nicht brauchen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Therapien
- medizinische Hilfsmittel
- Hilfsmittel für den Beruf
- Umbauten für Fahrzeuge oder andere Transporthilfen und natürlich auch
- personelle Unterstützung in allen Lebensbereichen.
All diese Dinge sind teuer. Das bedeutet nicht automatisch, dass man sie aus eigener Tasche bezahlen muss. Einen solidarischen Nachteilsausgleich für behinderungsbedingte Mehrkosten – etwa aus Steuermitteln – wie ihn die Behindertenbewegung seit Jahren fordert, gibt es leider nicht. Ansprüche in diesem Bereich können Sie aber bei verschiedenen Behörden geltend machen.
- Agentur für Arbeit
- Amt für Soziales
- Inklusionsamt Oberpfalz
- Landratsamt Regensburg
- Sozialverwaltung Oberpfalz
- Zentrum Bayern Familie und Soziales
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist der amtliche Nachweis für das Bestehen einer Behinderung. In ihm ist der Grad der Behinderung (GdB) vermerkt. Zusätzlich sind weitere Eigenschaften wie zum Beispiel eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) oder Blindheit (Bl) durch Merkzeichen festgestellt.
Auch das Recht, eine Begleitperson kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Eintrittsgeldern mitzunehmen (Merkzeichen B), ist aus dem Ausweis ersichtlich. Das Merkzeichen RF steht für Rundfunkgebührenbefreiung. Diese erhält, wer selbst in Begleitung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.
Den Schwerbehindertenausweis können Sie, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, beim Versorgungsamt im ZBFS beantragen.
Menschen, die ihre Behinderung aufgrund eines Unfalls oder einer Schädigung durch Dritte erlitten haben, brauchen sich um diese Zuständigkeiten nicht zu kümmern, wenn eine Versicherung für den Schaden eintritt. Dann muss die Versicherung alle behinderungsbedingten Schäden und Nachteile ausgleichen.
Wer seine Behinderung von Geburt an, durch eine Krankheit oder bei einem Freizeitunfall, für den es keine Versicherung gab, erworben hat, ist auf staatliche Sozialsysteme angewiesen. Die Frage, wer wofür zuständig ist, wirft dann oft Schwierigkeiten auf, denn es können auch mehrere Rehabilitationsträger unter verschiedenen Gesichtspunkten in einem Fall zuständig sein.
Das persönliche Budget
Um die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2001 das Persönliche Budget eingeführt, bei dem behinderte Menschen als Alternative zur Sachleistung eine Geldleistung erhalten, um sich die benötigte Unterstützung selbst zu beschaffen. Nähere Informationen über diese Möglichkeit gibt es in den Beratungsstellen und in einer sehr guten Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder unter diesem Link mit den Stichworten „Broschüre Persönliches Budget“ .
Krankenkasse
Die Krankenkasse ist zuständig für die medizinische Rehabilitation, das heißt für Krankenhausaufenthalte, Operationen, Behandlungskosten, Krankengymnastik und sonstige Therapien sowie für Hilfsmittel des absoluten Grundbedarfs, zum Beispiel Inkontinenzbedarf und Windeln. Auch ein Rollstuhl fällt in die Zuständigkeit der Krankenkasse.
Die Grundbedürfnisse erwachsener Menschen werden von den Krankenkassen und von den Gerichten sehr eng ausgelegt.
Bei Kindern ist man großzügiger, da es zu ihren Grundbedürfnissen gehört, sich dem Alter entsprechend zu entwickeln und mit Altersgenossen mithalten zu können.
Zu den Grundbedürfnissen von Kindern gehört auch der Schulbesuch, weshalb Krankenkassen auch schon Kfz-Hilfe für Eltern bezahlen mussten, wenn es keine andere Möglichkeit gab, ein behindertes Kind in die Schule zu bringen.
Pflegekasse
Die Pflegekasse ist zuständig für den vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Pflegebedarf. Sie erstattet außerdem einen Zuschuss für sogenannte „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“, zum Beispiel Verbreiterung von Türen, Einbau von Liften oder Beseitigung von Schwellen. Diese Hilfe kann maximal einmal jährlich angefordert werden und ist auf einen Höchstbetrag gedeckelt.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist immer das letzte Glied in der Kette, weil sie nur nachrangig gewährt wird. Sozialhilfe erhält nur, wer sich nicht selbst aus eigenem Einkommen und Vermögen das Notwendige beschaffen kann.
Die wichtigsten Sozialleistungen für behinderte Menschen sind
die Hilfe zur Pflege, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen,
sowie die Eingliederungshilfe, zum Beispiel Hilfe zum Schulbesuch oder zur Ausbildung, zum Besuch einer Hochschule und Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Haben Kinder seelische Behinderungen, so ist für deren Eingliederungshilfe das Jugendamt zuständig. Wer zwar seinen Lebensunterhalt selbst beschaffen kann, sich die Mietkosten aber nicht leisten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Und wer auch seinen Lebensunterhalt nicht selbst beschaffen kann, hat Anspruch auf Grundsicherung. Die Träger der Sozialhilfe sind die Kommunen, also Stadt und Landkreis Regensburg sowie der Bezirk Oberpfalz.
Arbeitsleben
Arbeitsagentur, Integrationsamt und Rentenversicherungsträger sind für Hilfen im Arbeitsleben zuständig. Es gibt Hilfen für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer. Für die notwendigen an die Behinderung angepassten Arbeitsmittel ist während der ersten 15 Arbeitsjahre die Arbeitsagentur zuständig, danach der Rentenversicherungsträger, wenn die Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt ist. Die Arbeitsmittel erhält der behinderte Mensch selbst, damit er sie beim Wechsel der Arbeitsstelle gleich mitnehmen kann. Das kann je nach Behinderung und nach den Erfordernissen des Arbeitsplatzes alles Mögliche sein: ein besonderer Tisch, ein besonderer Rollstuhl, ein besonderer Computer, Bücher in Blindenschrift usw. Es gibt auch Hilfen für den Weg zur Arbeit, zum Beispiel ein behindertengerecht umgebautes Auto aber auch Fahrdienste. Braucht der behinderte Mensch trotz einer angepassten Arbeitsplatzausstattung noch personelle Hilfe, so ist für diese Arbeitsassistenz das Integrationsamt zuständig.